Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE VERTRAGSGRUNDLAGEN FÜR DESIGN-LEISTUNGEN
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Designleistungen zwischen Madeleine Ilka von Zeppelin – im Folgenden Designerin genannt – und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber AGBs verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn die Designerin in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3. Die Erbringung der Leistung erfolgt im Rahmen der im Angebot bzw. in Absprache mit dem Kunden festgelegten terminlichen Abschnitte. Stellt der Kunde benötigte Unterlagen für die Auftragsdurchführung nicht rechtzeitig zur Verfügung, entfällt für die Designerin die Haftung für eventuelle Schäden, die sich aus der Verzögerung für den Kunden ergeben. Die Verzögerung berechtigt die Designerin, die Leistungserfüllung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Nachfrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die Designerin wird den Kunden unverzüglich über etwaige Verzögerungen beim Projektfortgang und die voraussichtliche Nichteinhaltung eines Termins informieren. Bei solchen Verzögerungen hat der Kunde der Designerin eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Von der Designerin vorgeschlagene Änderungen der terminlichen Abschnitte wird der Kunde nur aus berechtigten Gründen zurückweisen.
1.4 Sofern die Designerin auf Basis von Open Source-Software (bspw. Magento, WordPress, TYPO3, Shopware, Redaxo, …) anbietet, gilt der Funktionsumfang der jeweils eingesetzten Version als Grundlage des Vertrags. Jede Abweichung von der Standardsoftware, sofern nicht durch die Designerin bestätigt, gilt als Abweichung von der Standardsoftware und wird entsprechend des tatsächlichen Aufwands abgerechnet.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
2.2 Die Entwürfe und Reinzeichnungen der Designerin dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der Designerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch in Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Designerin, eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
2.3. Die Designerin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Designerin.
2.4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber an diesen über. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Designer und Auftraggeber.
2.5. Die Designerin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Designerin zum Schadenersatz. Die Designerin ist in diesem Falle berechtigt, neben der eigentlichen Vergütung einen Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
2.6. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2.7 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
2.8 Soweit der Auftraggeber einzuarbeitendes Bild- oder Textmaterial zur Verfügung stellt, übernimmt die Designerin keine Haftung für mögliche Urheberrechtsverletzungen oder sonstige Rechtsverletzungen am Bild oder für Rechte der darin abgebildeten Personen oder Gegenstände, die durch die Verwendung des Bildes betroffen sein können.
2.9 Der Auftraggeber muss selbst dafür Sorge tragen, dass sein Bildmaterial zur Veröffentlichung im Internet rechtlich geeignet und zulässig ist. Die Designerin stellt hiermit klar, dass er eine Prüfung, ob Rechte Dritter an dem Bildmaterial bestehen, nicht durchführt.
2.10 Der Auftraggeber versichert, dass keine Rechte Dritter an dem übergebenen und zu verwendenden Bild- und Textmaterial bestehen und durch die Bilder und Texte keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt die Designerin von jeder Haftung wegen Verwendung oder Verarbeitung von Bildern und Texten frei, die vom Auftraggeber geliefert wurden. Alle evtl. entstehenden Forderungen Dritter werden vom Auftraggeber übernommen. Zu den genannten Bildern gehören neben Fotos auch Illustrationen und Logos.
2.11 Ein Weiterverkauf oder eine Weitergabe der künstlerischen und durch das Urheberrecht geschützten Werke, insb. Layouts und Templates, ist nur nach Absprache mit der Designerin möglich.
2.12 Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung der Designerin erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
3. Vergütung
3.1. Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Werksarbeiten erfolgt auf der Grundlage des von der Designerin zugrunde gelegten Stundensatzes, der sich an der beruflichen Qualifikation und Erfahrung der Designerin und den marktüblichen Preisen sowie den Aufwandsberechnungen der Designerin für die jeweils zu erbringende Leistung orientiert. Dies gilt, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen der Designerin und dem Auftraggeber getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.2 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
3.3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Designerin hohe finanzielle Vorbelastungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung.
3.4 Monatliche Entgelte sind bis zum jeweils 10. Tag des Kalendermonats für den Monat, in dem die Leistungen erbracht werden, zahlbar.
3.5 Die Designerin behält sich bei den laufenden Dienstleistungen eine Änderung der Preise vor, sofern diese Dienstleistungen nicht von der Designerin, sondern von nach schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers beauftragten Drittunternehmen erbracht und der Designerin in Rechnung gestellt werden. Preisänderungen werden mit angemessener Frist angekündigt. Sollte der Auftraggeber mit einer Preisänderung nicht einverstanden sein, so steht im das Recht zu, die Bestätigung für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen mit einer Frist von 10 Werktagen jeweils zum Monatsende schriftlich zurückzuziehen.
3.6 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Softwareerweiterungen, den Einkauf von Templates, die Beauftragung von externen Spezialisten, Materialien, für die Anfertigung von Fotos, der Lizenzerwerb von Fotos oder Grafiken, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. Eine angemessene Verwaltungsgebühr für die Abwicklung der Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten ist vom Auftraggeber zu erstatten.
3.7 Eine Einweisung in ein von der Designerin angebotenes System ist nicht impliziter Bestandteil jedweden Angebots. Sofern eine Schulung gewünscht ist, ist diese separat von der Designerin angeboten und muss kundenseitig beauftragt werden. Sofern eine Schulung nicht explizit beauftragt wurde, werden Schulungen oder Einweisungen, auch telefonisch, nach Aufwand abgerechnet. Selbiges gilt für die Erstellung von Schulungsbestätigungen, Zertifikaten, Urkunden oder Ähnlichem, sofern nicht ausdrücklich angeboten.
3.8 Die Designerin wird Dienstverträge, die nach Aufwand abzurechnen sind, nur erfüllen, sofern vom Auftragnehmer sämtliche offene Rechnungen zur Fälligkeit beglichen sind.
4. Fremdleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1. Sonderleistungen, wie z.B. die Änderung von Reinzeichnungen, die Drucküberwachung, über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Ergänzungen oder Korrekturen o.Ä. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Stundensatz der Designerin gesondert berechnet.
4.2. Die Designerin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Designerin entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Designerin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Designerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Sofern externe Dienste für die Webseite genutzt werden (z.b. GoogleMaps, Webhosting etc.) gelten die Nutzungsrechte der externen Dienstleister uneingeschränkt. Die Designerin tritt hier nur als Erfüllungsgehilfe in Erscheinung.
4.4. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5 Herausgabe von Daten
5.1 Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Dies gilt auch für analoge Daten, wie Zeichnungen, Manuskripte etc., die im Rahmen des Auftrags von der Designerin angefertigt wurden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.2 Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
5.3 Der Designer haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Die Produktionsüberwachung durch die Designerin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Designerin berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.2. Von den vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Designerin mindestens drei einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Die Designerin ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
7 Haftung und Gewährleistung
7.1 Die Designerin haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Designer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
7.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
7.3 Sofern die Designerin Texte wie Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärungen oder beschreibende Texte wie beispielsweise im werblichen Kontext einbindet, so findet keine inhaltliche oder rechtliche Überprüfung statt. Schlägt die Designerin Texte vor, so sind diese als redaktioneller Vorschlag zu sehen. Die tatsächliche Kontrolle obliegt dem Kunden. Generell umfasst unser Leistungsspektrum keinen redaktionellen Vorschlag für etwaige Texte und eine keine Rechtsberatung. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform.
7.4 Die Designerin haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
7.5 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen, Reinzeichnungen, Screendesigns und Templates durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und dessen Umfang. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen, Reinzeichnungen, Screendesigns und Templates entfällt jede Haftung der Designerin. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks oder nach Bereitstellung zur Abnahme (BzA) schriftlich bei der Designerin geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.
7.6 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Designerin gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die Designerin kein Auswahlverschulden trifft. Die Designerin tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittlerin auf.
7.7 Sofern die Designerin selbst Auftraggeberin von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor Inanspruchnahme der Designerin zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
7.8 Der Auftraggeber stellt die Designerin von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Designerin stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
7.9 Die Designerin haftet nicht für den Erfolg des Kunden bei dem Projekt. Insbesondere werden keine Garantien hinsichtlich einer Platzierung in Suchmaschinen gegeben.
7.10 Sofern die Designerin Softwaresysteme oder -komponenten anderer Hersteller verwendet, haftet die Designerin nicht für die Beschaffenheit und Sicherheitslücken oder Fehler dieser Fremdsoftware. Die Fehlersuche und Fehlerbehebung ist im Zweifel kostenpflichtig. Dies gilt im Besonderen bei der Verwendung von kostenfreier Open Source Software oder Zusatzmodulen.
7.11 Die Dienstleistung von die Designerin beinhaltet die Erstellung von Internetseiten zum Abruf von einem Webserver. Für Störungen und Systemausfälle seitens des Servers übernimmt die Designerin keine Haftung.
7.12 Der Auftraggeber haftet für die Daten und Inhalte seiner Internetseiten/Drucksachen selbst. Die Daten und Inhalte des Auftraggebers stellen keine Meinungsäußerung von die Designerin dar. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die Designerin übergebenen Daten berechtigt ist. Insbesondere auch für Daten und Bilder welche das Urheberrecht oder die Rechte Dritter verletzen könnten. Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass seine Inhalte und Daten nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Hierunter fallen insbesondere pornographisches Material, extremistische politische Inhalte, sowie Musik- und Video Daten. Die Designerin ist berechtigt bei Verstößen Seitens des Auftraggebers, den laufenden Vertrag fristlos zu kündigen. Alle Rechte und Pflichten welche aus Inhalten, Daten und des Domainnamens entstehen liegen beim Auftraggeber. Alle bei der Designerin in Auftrag gegebenen Seiteninhalte (insbesondere Grafik- und Bildcollagen, sowie grafische Benutzerführungen) verletzen keine Rechte Dritter und sind für die Verwendung durch die Designerin freigegeben. Eine weitere Verwendung dieser Daten über die Internetseite/Drucksache des Auftraggebers hinaus, seitens des Auftraggeber oder Dritter ist nicht gestattet.
8. Gewährleistung und Abnahme
8.1. Die Designerin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuüben, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
8.2. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Designerin geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
8.3 Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung oder des Werks verpflichtet, sofern das Ergebnis den vertraglichen Anforderungen entspricht. Beide Parteien streben eine zügige Abnahme an.
8.4 Während der Herstellungsphase ist die Designerin berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile des Auftrags zur Teilabnahme bereitzustellen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
8.5 Sofern bei der Abnahme Mängel aufgetretenen, werden diese vollständig und ausreichend dokumentiert. Jeder im Abnahmetest festgestellte Mangel ist vom Auftraggeber so zu dokumentieren, dass er für die Mängelbeseitigung nachvollzogen werden kann. Insbesondere ist die sog. Rügeobliegenheit des Kaufmanns aus § 377 HGB auch auf den Unternehmerregress anwendbar. Im Abnahmeprotokoll wird die Endabnahme bestätigt bzw. die noch zu leistenden Maßnahmen zur Mängelbeseitigung festgehalten. Sind Mängel benannt, so ist die Leistungen bzw. das Werk erst nach Mängelbeseitigung, deren Überprüfung und Abnahme abgenommen.
9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
9.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, die über die vereinbarte erste Korrekturstufe hinausgeht, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Designerin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
9.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die Designerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
10 Virenschutz und Sicherheit
10.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er eigene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen sollte, um Schäden durch Viren oder andere rechts-oder sittenwidrige Daten zu verhindern. Derartige Maßnahmen sind über die zum Schutz des eigenen Gefahrenbereichs der Designerin gegen unbefugten Zugriff Dritter eingerichtete Schutzmechanismen hinaus nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungen.
10.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen und diese zu manipulieren. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
10.3 Die Pflege der Inhalte einer Internetseite (auch Impressum, Datenschutzhinweise, AGB) sowie die Notwendigkeit, die vorhandene Infrastruktur zu aktualisieren und zu konfigurieren obliegt der Kundschaft – eine Rechtsberatung oder Überprüfung wird von der Designerin nicht vorgenommen.
11 Datenschutz und Umgang mit Daten
11.1 Die Designerin weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister der Designerin im notwendigen Umfang weitergeleitet werden.
Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.
11.2 Soweit Daten an die Designerin –gleich in welcher Form –übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an die Designerin zu übermitteln.
12. Schlussbestimmung
12.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der Designerin (Frankfurt am Main).
12.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.